{"id":277,"date":"2018-03-16T10:22:40","date_gmt":"2018-03-16T10:22:40","guid":{"rendered":"http:\/\/ec2-18-196-15-71.eu-central-1.compute.amazonaws.com\/?page_id=277"},"modified":"2018-11-28T11:15:26","modified_gmt":"2018-11-28T11:15:26","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rsi-elektrotechnik.de\/index.php\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243; parallax=&#8220;off&#8220; parallax_method=&#8220;on&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.0.106&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;]<\/p>\n<h2><b>Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><\/h2>\n<p><span class=\"drei\">Stand 24.06.2014 \u00a0 \u00a0 &#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span><a href=\"..\/..\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/AGB_neu_24-06-14_zweispaltig_clean.pdf\" rel=\"noopener\">Download als pdf <\/a><\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>I. Geltungsbereich<\/b><\/span><\/p>\n<p>1. Die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8222;AGB&#8220;) gelten f\u00fcr alle zwischen dem Auftraggeber und uns geschlossenen Vertr\u00e4ge \u00fcber Lieferungen und Leistungen.<\/p>\n<p>2. Unsere AGB gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftragsgebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftragsgebers die Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos ausf\u00fchren.<br \/> 3. Unsere AGB gelten &#8211; in der jeweils aktuellen Fassung &#8211; auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Auftraggeber.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>II. Angebote<\/b><\/span><br \/> 1. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung annehmen k\u00f6nnen. Vorher abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet haben.<br \/> 2. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als &#8222;vertraulich&#8220; bezeichnet sind, Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>III. Lieferzeit, Lieferumfang OEM Produkte<\/b><\/span><br \/> 1. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind.<br \/> 2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung.<br \/> 3. Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, einschlie\u00dflich die Einhaltung sonstiger Verpflichtungen durch den Auftraggeber, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten bzw. der generellen Erh\u00e4ltlichkeit der Bauteile voraus. Werden diese Verpflichtungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Fristen entsprechend; dies gilt nicht, wenn und soweit die Verz\u00f6gerung von uns zu vertreten ist.<br \/> 4. Ebenso verl\u00e4ngern sich die Fristen, wenn ihre Nichteinhaltung auf h\u00f6here Gewalt (z. B. Krieg) oder auf \u00e4hnliche Ereignisse (z. B. Streik) zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, und zwar f\u00fcr die Dauer der Verz\u00f6gerung.<br \/> 5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Vertrag zur\u00fccktritt oder auf der Lieferung besteht.<br \/> 6. Die Lieferung von OEM Produkten erfolgt ohne Bedienungsanleitung.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>IV. Gefahren\u00fcbergang<\/b><\/span><br \/> Die Gefahr f\u00fcr fertig gestellte Ware geht an unsere Auftraggeber in dem Augenblick \u00fcber, in dem dieselbe unser Werk verl\u00e4sst, sp\u00e4testens jedoch sobald sich der Auftraggeber in Annahmeverzug befindet. Dieses gilt auch dann, wenn die Transportkosten von uns \u00fcbernommen werden sollten. Die Verpackung der Ware geschieht unter Anwendung notwendiger Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers sind wir bereit, die zu liefernden Waren gegen Transportschaden zu versichern.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>V. Preise und Zahlungsbedingungen<\/b><\/span><br \/> 1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung zuz\u00fcglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/> 2. Erfolgt durch uns die Aufstellung oder Montage und ist nicht etwas anderes vereinbart, so tr\u00e4gt der Auftraggeber neben der vereinbarten Verg\u00fctung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten f\u00fcr den Transport des Handwerkszeugs und des pers\u00f6nlichen Gep\u00e4cks sowie Ausl\u00f6sungen.<br \/> 3. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen entweder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.<br \/> 4. Reparaturrechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zahlbar, da sie \u00fcberwiegend Lohnkosten enthalten.<br \/> 5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Auftraggeber zudem nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<br \/> 6. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine \u00c4nderung des Marktpreises, der in die Preiskalkulation einbezogenen Wechselkurse oder durch Erh\u00f6hung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erh\u00f6ht, gilt der h\u00f6here Preis. Liegt dieser 20% oder mehr \u00fcber dem vereinbarten Preis, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dieses Recht muss unverz\u00fcglich nach Mitteilung des erh\u00f6hten Preises geltend gemacht werden.<br \/> 7. Bei Ziel\u00fcberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen im handels\u00fcblichen Rahmen vor.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>VI. Eigentumsvorbehalt<\/b><\/span><br \/> 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum bzw. Miteigentum, auch dann, wenn sie ganz oder teilweise verarbeitet ist. Aus diesem Grunde ist eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung nicht gestattet. \u00dcbersteigt der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 20%, werden wir auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.<br \/> 2. Im Falle von Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen ist sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend Mitteilung davon zu machen.<br \/> 3. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Lieferung ist nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dieselben von Ihren Kunden mindestens in der H\u00f6he unserer Forderung Bezahlung erhalten. Anspr\u00fcche aus derartigen Gesch\u00e4ften sind auf Wunsch sofort an uns zu \u00fcbertragen.<br \/> 4. Gleichzeitig wird der Auftraggeber erm\u00e4chtigt, unsere Waren auch w\u00e4hrend des Eigentumsvorbehaltes weiterzuverarbeiten und sie im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang zu ver\u00e4u\u00dfern. Der Eigentumsvorbehalt erweitert sich dabei auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Insoweit gelten unsere Auftraggeber als Hersteller und dessen K\u00e4ufer als Verwahrer. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir Miteigentum gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947, 948 BGB.<br \/> 5. Solange unsere Ware in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern bzw. f\u00fcr eine entsprechende Versicherung durch den jeweiligen Besitzer durch sorgen.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>VII. Sachm\u00e4ngel<\/b><\/span><br \/> 1. Bei Feststellung irgendwelcher M\u00e4ngel ist uns unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Kommt der Auftraggeber dieser R\u00fcgepflicht nicht nach, bestehen keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<br \/> 2. 2. F\u00fcr M\u00e4ngel an der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind von uns kostenlos nach unserer Wahl entweder auszubessern oder durch neue Teile in unserem Werk zu ersetzen, die innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahren\u00fcberganges vorlag. Die vorgenannten Leistungen k\u00f6nnen allerdings nur dann von uns verlangt werden, wenn die Brauchbarkeit des Ger\u00e4tes durch den festgestellten Mangel nicht nur unerheblich beeintr\u00e4chtigt wird.<br \/> 3. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln handelt; insoweit gilt die Haftungsregelung gem\u00e4\u00df Ziffer VIII.<br \/> 4. Voraussetzung der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ist die Einhaltung des Auftraggebers obliegenden Vertragsverpflichtungen. Zur Durchf\u00fchrung aller \u00c4nderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen ist uns von unserem Auftraggeber die daf\u00fcr erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wird diese aus irgendeinem Grunde verweigert, sind wir von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Unsere M\u00e4ngelhaftung bezieht sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung, auf Sch\u00e4den infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung sowie auch nicht auf \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung des Ger\u00e4tes. Sofern von anderer Seite \u00c4nderungen an den Ger\u00e4ten vorgenommen werden, erlischt f\u00fcr uns sofort jede Haftung. F\u00fcr Nachbesserungen und Ersatzteile haften wir in dem Umfang wie f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Lieferung, d.h. bis zum Ablauf der vorher geltenden Gew\u00e4hrleistungsfrist.<br \/> 5. Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.<br \/> 6. F\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung bei Softwarem\u00e4ngeln gilt zus\u00e4tzlich X.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>VIII. Haftung<\/b><\/span><br \/> 1. Unsere Haftung f\u00fcr vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit des Auftraggebers und Anspr\u00fcchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten und Verzugssch\u00e4den wird auf den regelm\u00e4\u00dfig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Produkthaftungsgesetz. Die Haftung f\u00fcr atypische Sch\u00e4den ist ausgeschlossen.<br \/> 2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen unserer Erf\u00fcllungsgehilfen.<br \/> 3. Soweit eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht auf der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nicht ausgeschlossen ist, verj\u00e4hren derartige Anspr\u00fcche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen eines Mangels ab \u00dcbergabe der Sache.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>IX. Gewerbliche Schutzrechte, Herausgabe von Unterlagen<\/b><\/span><br \/> S\u00e4mtliche Urherberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte bleiben unser Eigentum. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Unterlagen, Berechnungen, Konstruktionsanleitungen, Entwicklungspl\u00e4nen oder \u00c4hnlichem.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>X. Software und Software\u00e4nderungen<\/b><\/span><br \/> 1. Software wird grunds\u00e4tzlich in kompilierter Form zur Verf\u00fcgung gestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.<br \/> 2. Versionsnummern, die mit &#8222;V0.&#8220; beginnen, kennzeichnen Testversionen. Testversionen dienen ausschlie\u00dflich der Verifizierung des Funktionsumfangs und d\u00fcrfen nicht weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. Setzt der Auftraggeber eine Testversion ein, so erfolgt dies auf eigene Gefahr. Schadensersatz\u00adanspr\u00fcche oder sonstige Anspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei Testversionen ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Arglist. Die gesetzliche Haftung bei Personensch\u00e4den bleibt unber\u00fchrt.<br \/> 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet jede neue Softwareversion am Ger\u00e4t zu testen, bevor die Software in Serie bestellt wird. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, entfallen seine Gew\u00e4hrleistungsrechte bez\u00fcglich der in Serie bestellten Software.<br \/> 4. Voraussetzung f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der M\u00e4ngel. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst ver\u00e4ndert hat oder durch Dritte ver\u00e4ndern lie\u00df, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>XI. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte<\/b><\/span><br \/> 1. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden &#8222;Schutzrechte&#8220;) zu erbringen.<br \/> 2. Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen der Verletzung von Schutzrechten sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Auftraggeber ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.<br \/> 3. Wir stellen den Auftraggeber von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Die Parteien werden sich unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Anspr\u00fcche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.<br \/> 4. Wird die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeintr\u00e4chtigt, so werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten f\u00fcr die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>XII. Rahmenauftr\u00e4ge<\/b><\/span><br \/> 1. Rahmenauftr\u00e4ge haben eine Laufzeit von einem Jahr.<br \/> 2. Die angegebenen Preise sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich ver\u00adeinbart worden sind. Sie entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Angebots. Tritt bis zum Tage der Lieferung oder Leistung eine wesentliche Kosten\u00e4nderung f\u00fcr von uns eingesetzte Materialien (z.\u00a0B. Kupfer) ein oder \u00e4ndert sich die Kostenlage aufgrund von Wechselkurs\u00adschwankungen, behalten wir uns eine angemessene Preisangleichung vor.<br \/> 3. Die Einhaltung der Lieferzeit f\u00fcr einen Prototypen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen voraus.<br \/> 4. Die angegebenen Serienlieferzeiten gelten erst nach Serienstart, d.\u00a0h. erst nach endg\u00fcltiger Frei\u00adgabe des Prototyps durch den Auftraggeber. Dies betrifft sowohl Software als auch Hardware.<br \/> 5. Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Serienlieferungen setzt au\u00dferdem die rechtzeitige Vorlage eines Lieferplans bzw. einer Liefervorschau durch den Auftraggeber voraus. Bei wesentlichen Ab\u00adweichungen vom Lieferplan k\u00f6nnen sich die Lieferzeiten verl\u00e4ngern.<br \/> 6. Wird die vereinbarte St\u00fcckzahl nicht innerhalb der Laufzeit abgerufen, sind wir berechtigt die noch offenen St\u00fcckzahlen auf einmal zu liefern.<br \/> 7. Eine K\u00fcndigung oder Stornierung eines Rahmenauftrags ist im Allgemeinen nicht m\u00f6glich und bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. F\u00fcr diesen Fall behalten wir uns die Berechnung einer Abl\u00f6se und einer Stornogeb\u00fchr vor.<br \/> 8. Abweichungen von diesen Bedingungen m\u00fcssen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch f\u00fcr eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<\/p>\n<p><span class=\"drei\"><b>XII. Schlussbestimmungen<\/b><\/span><br \/> 1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist M\u00fcnchen.<br \/> 2. F\u00fcr alle vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<br \/> 3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden die Bestimmungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243; parallax=&#8220;off&#8220; parallax_method=&#8220;on&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.0.106&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;] Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 24.06.2014 \u00a0 \u00a0 &#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Download als pdf I. 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Unsere AGB gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftragsgebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftragsgebers die Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos ausf\u00fchren.\r\n3. Unsere AGB gelten - in der jeweils aktuellen Fassung - auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Auftraggeber.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>II. Angebote<\/b><\/span>\r\n1. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung annehmen k\u00f6nnen. Vorher abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet haben.\r\n2. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als \"vertraulich\" bezeichnet sind, Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>III. Lieferzeit, Lieferumfang OEM Produkte<\/b><\/span>\r\n1. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind.\r\n2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung.\r\n3. Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, einschlie\u00dflich die Einhaltung sonstiger Verpflichtungen durch den Auftraggeber, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten bzw. der generellen Erh\u00e4ltlichkeit der Bauteile voraus. Werden diese Verpflichtungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Fristen entsprechend; dies gilt nicht, wenn und soweit die Verz\u00f6gerung von uns zu vertreten ist.\r\n4. Ebenso verl\u00e4ngern sich die Fristen, wenn ihre Nichteinhaltung auf h\u00f6here Gewalt (z. B. Krieg) oder auf \u00e4hnliche Ereignisse (z. B. Streik) zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, und zwar f\u00fcr die Dauer der Verz\u00f6gerung.\r\n5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Vertrag zur\u00fccktritt oder auf der Lieferung besteht.\r\n6. Die Lieferung von OEM Produkten erfolgt ohne Bedienungsanleitung.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>IV. Gefahren\u00fcbergang<\/b><\/span>\r\nDie Gefahr f\u00fcr fertig gestellte Ware geht an unsere Auftraggeber in dem Augenblick \u00fcber, in dem dieselbe unser Werk verl\u00e4sst, sp\u00e4testens jedoch sobald sich der Auftraggeber in Annahmeverzug befindet. Dieses gilt auch dann, wenn die Transportkosten von uns \u00fcbernommen werden sollten. Die Verpackung der Ware geschieht unter Anwendung notwendiger Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers sind wir bereit, die zu liefernden Waren gegen Transportschaden zu versichern.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>V. Preise und Zahlungsbedingungen<\/b><\/span>\r\n1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung zuz\u00fcglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.\r\n2. Erfolgt durch uns die Aufstellung oder Montage und ist nicht etwas anderes vereinbart, so tr\u00e4gt der Auftraggeber neben der vereinbarten Verg\u00fctung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten f\u00fcr den Transport des Handwerkszeugs und des pers\u00f6nlichen Gep\u00e4cks sowie Ausl\u00f6sungen.\r\n3. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen entweder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.\r\n4. Reparaturrechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zahlbar, da sie \u00fcberwiegend Lohnkosten enthalten.\r\n5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Auftraggeber zudem nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.\r\n6. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine \u00c4nderung des Marktpreises, der in die Preiskalkulation einbezogenen Wechselkurse oder durch Erh\u00f6hung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erh\u00f6ht, gilt der h\u00f6here Preis. Liegt dieser 20% oder mehr \u00fcber dem vereinbarten Preis, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dieses Recht muss unverz\u00fcglich nach Mitteilung des erh\u00f6hten Preises geltend gemacht werden.\r\n7. Bei Ziel\u00fcberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen im handels\u00fcblichen Rahmen vor.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>VI. Eigentumsvorbehalt<\/b><\/span>\r\n1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum bzw. Miteigentum, auch dann, wenn sie ganz oder teilweise verarbeitet ist. Aus diesem Grunde ist eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung nicht gestattet. \u00dcbersteigt der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 20%, werden wir auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.\r\n2. Im Falle von Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen ist sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend Mitteilung davon zu machen.\r\n3. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Lieferung ist nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dieselben von Ihren Kunden mindestens in der H\u00f6he unserer Forderung Bezahlung erhalten. Anspr\u00fcche aus derartigen Gesch\u00e4ften sind auf Wunsch sofort an uns zu \u00fcbertragen.\r\n4. Gleichzeitig wird der Auftraggeber erm\u00e4chtigt, unsere Waren auch w\u00e4hrend des Eigentumsvorbehaltes weiterzuverarbeiten und sie im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang zu ver\u00e4u\u00dfern. Der Eigentumsvorbehalt erweitert sich dabei auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Insoweit gelten unsere Auftraggeber als Hersteller und dessen K\u00e4ufer als Verwahrer. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir Miteigentum gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947, 948 BGB.\r\n5. Solange unsere Ware in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern bzw. f\u00fcr eine entsprechende Versicherung durch den jeweiligen Besitzer durch sorgen.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>VII. Sachm\u00e4ngel<\/b><\/span>\r\n1. Bei Feststellung irgendwelcher M\u00e4ngel ist uns unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Kommt der Auftraggeber dieser R\u00fcgepflicht nicht nach, bestehen keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.\r\n2. 2. F\u00fcr M\u00e4ngel an der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind von uns kostenlos nach unserer Wahl entweder auszubessern oder durch neue Teile in unserem Werk zu ersetzen, die innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahren\u00fcberganges vorlag. Die vorgenannten Leistungen k\u00f6nnen allerdings nur dann von uns verlangt werden, wenn die Brauchbarkeit des Ger\u00e4tes durch den festgestellten Mangel nicht nur unerheblich beeintr\u00e4chtigt wird.\r\n3. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln handelt; insoweit gilt die Haftungsregelung gem\u00e4\u00df Ziffer VIII.\r\n4. Voraussetzung der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ist die Einhaltung des Auftraggebers obliegenden Vertragsverpflichtungen. Zur Durchf\u00fchrung aller \u00c4nderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen ist uns von unserem Auftraggeber die daf\u00fcr erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wird diese aus irgendeinem Grunde verweigert, sind wir von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Unsere M\u00e4ngelhaftung bezieht sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung, auf Sch\u00e4den infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung sowie auch nicht auf \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung des Ger\u00e4tes. Sofern von anderer Seite \u00c4nderungen an den Ger\u00e4ten vorgenommen werden, erlischt f\u00fcr uns sofort jede Haftung. F\u00fcr Nachbesserungen und Ersatzteile haften wir in dem Umfang wie f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Lieferung, d.h. bis zum Ablauf der vorher geltenden Gew\u00e4hrleistungsfrist.\r\n5. Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.\r\n6. F\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung bei Softwarem\u00e4ngeln gilt zus\u00e4tzlich X.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>VIII. Haftung<\/b><\/span>\r\n1. Unsere Haftung f\u00fcr vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit des Auftraggebers und Anspr\u00fcchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten und Verzugssch\u00e4den wird auf den regelm\u00e4\u00dfig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Produkthaftungsgesetz. Die Haftung f\u00fcr atypische Sch\u00e4den ist ausgeschlossen.\r\n2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen unserer Erf\u00fcllungsgehilfen.\r\n3. Soweit eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht auf der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nicht ausgeschlossen ist, verj\u00e4hren derartige Anspr\u00fcche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen eines Mangels ab \u00dcbergabe der Sache.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>IX. Gewerbliche Schutzrechte, Herausgabe von Unterlagen<\/b><\/span>\r\nS\u00e4mtliche Urherberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte bleiben unser Eigentum. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Unterlagen, Berechnungen, Konstruktionsanleitungen, Entwicklungspl\u00e4nen oder \u00c4hnlichem.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>X. Software und Software\u00e4nderungen<\/b><\/span>\r\n1. Software wird grunds\u00e4tzlich in kompilierter Form zur Verf\u00fcgung gestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.\r\n2. Versionsnummern, die mit \"V0.\" beginnen, kennzeichnen Testversionen. Testversionen dienen ausschlie\u00dflich der Verifizierung des Funktionsumfangs und d\u00fcrfen nicht weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. Setzt der Auftraggeber eine Testversion ein, so erfolgt dies auf eigene Gefahr. Schadensersatz\u00adanspr\u00fcche oder sonstige Anspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei Testversionen ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Arglist. Die gesetzliche Haftung bei Personensch\u00e4den bleibt unber\u00fchrt.\r\n3. Der Auftraggeber ist verpflichtet jede neue Softwareversion am Ger\u00e4t zu testen, bevor die Software in Serie bestellt wird. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, entfallen seine Gew\u00e4hrleistungsrechte bez\u00fcglich der in Serie bestellten Software.\r\n4. Voraussetzung f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der M\u00e4ngel. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst ver\u00e4ndert hat oder durch Dritte ver\u00e4ndern lie\u00df, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>XI. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte<\/b><\/span>\r\n1. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden \"Schutzrechte\") zu erbringen.\r\n2. Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen der Verletzung von Schutzrechten sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Auftraggeber ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.\r\n3. Wir stellen den Auftraggeber von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Die Parteien werden sich unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Anspr\u00fcche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.\r\n4. Wird die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeintr\u00e4chtigt, so werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten f\u00fcr die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>XII. Rahmenauftr\u00e4ge<\/b><\/span>\r\n1. Rahmenauftr\u00e4ge haben eine Laufzeit von einem Jahr.\r\n2. Die angegebenen Preise sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich ver\u00adeinbart worden sind. Sie entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Angebots. Tritt bis zum Tage der Lieferung oder Leistung eine wesentliche Kosten\u00e4nderung f\u00fcr von uns eingesetzte Materialien (z.\u00a0B. Kupfer) ein oder \u00e4ndert sich die Kostenlage aufgrund von Wechselkurs\u00adschwankungen, behalten wir uns eine angemessene Preisangleichung vor.\r\n3. Die Einhaltung der Lieferzeit f\u00fcr einen Prototypen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen voraus.\r\n4. Die angegebenen Serienlieferzeiten gelten erst nach Serienstart, d.\u00a0h. erst nach endg\u00fcltiger Frei\u00adgabe des Prototyps durch den Auftraggeber. Dies betrifft sowohl Software als auch Hardware.\r\n5. Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Serienlieferungen setzt au\u00dferdem die rechtzeitige Vorlage eines Lieferplans bzw. einer Liefervorschau durch den Auftraggeber voraus. Bei wesentlichen Ab\u00adweichungen vom Lieferplan k\u00f6nnen sich die Lieferzeiten verl\u00e4ngern.\r\n6. Wird die vereinbarte St\u00fcckzahl nicht innerhalb der Laufzeit abgerufen, sind wir berechtigt die noch offenen St\u00fcckzahlen auf einmal zu liefern.\r\n7. Eine K\u00fcndigung oder Stornierung eines Rahmenauftrags ist im Allgemeinen nicht m\u00f6glich und bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. F\u00fcr diesen Fall behalten wir uns die Berechnung einer Abl\u00f6se und einer Stornogeb\u00fchr vor.\r\n8. Abweichungen von diesen Bedingungen m\u00fcssen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch f\u00fcr eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.\r\n\r\n<span class=\"drei\"><b>XII. Schlussbestimmungen<\/b><\/span>\r\n1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist M\u00fcnchen.\r\n2. F\u00fcr alle vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.\r\n3. 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